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   BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95   

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BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95 (https://dejure.org/1995,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1995 - 7 B 290.95 (https://dejure.org/1995,2356)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1995 - 7 B 290.95 (https://dejure.org/1995,2356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Anmeldefrist des § 30a Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) durch den Eingang des Antrags bei der unzuständigen Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 30a Abs. 1 § 35 Abs. 4
    Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83

    Erlöschen reisekostenrechtlicher Ansprüche - Reisekostenvergütung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95
    Es hat vielmehr lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Mai 1966 - BVerwG 7 C 139.64 - BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64]; Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 4; Urteil vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 105) angenommen, daß in den Fällen der Versäumung einer sog. Ausschlußfrist - dieser Begriff wird vom Gesetzgeber in der Überschrift des § 30 a VermG ausdrücklich verwendet - die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegenzuhalten.
  • BVerwG, 27.05.1966 - VII C 139.64

    Erstattung von Lieferprämien und subventionsrechtlichen Zuwendungen - Versäumung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95
    Es hat vielmehr lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Mai 1966 - BVerwG 7 C 139.64 - BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64]; Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 4; Urteil vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 105) angenommen, daß in den Fällen der Versäumung einer sog. Ausschlußfrist - dieser Begriff wird vom Gesetzgeber in der Überschrift des § 30 a VermG ausdrücklich verwendet - die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegenzuhalten.
  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 35.73

    Verlust des Anspruchs auf Filmförderung für einen Filmhersteller bei

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95
    Es hat vielmehr lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Mai 1966 - BVerwG 7 C 139.64 - BVerwGE 24, 154 [BVerwG 27.05.1966 - VII C 139/64]; Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - Buchholz 451.551 FFG Nr. 4; Urteil vom 22. März 1984 - BVerwG 6 C 33.83 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 105) angenommen, daß in den Fällen der Versäumung einer sog. Ausschlußfrist - dieser Begriff wird vom Gesetzgeber in der Überschrift des § 30 a VermG ausdrücklich verwendet - die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegenzuhalten.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sich Behörden ausnahmsweise nach dem Rechtsgedanken der §§ 242, 162 BGB nicht auf die Versäumnis einer die Rechtsverfolgung hindernden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlußfrist berufen dürfen, wenn sie die Wahrung der Frist durch eigenes Fehlverhalten treuwidrig verhindert haben (vgl. Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - Buchholz 112 § 30 a VermG Nr. 1 S. 1 m.w.N.; Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 (7) m.w.Hinw.; ebenso: BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - IX ZR 17/85 - NVwZ 1985, 938 (939) [BGH 27.06.1985 - IX ZR 17/85]; BSGE 32, 60 (62); BFHE 86, 148 (151)).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Dem entspricht die vom Gesetzgeber gewählte Überschrift des § 30 a VermG (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 -).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sich Behörden unter bestimmten engen Voraussetzungen nicht auf den Ablauf einer die weitere Rechtsverfolgung abschneidenden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlußfrist berufen dürfen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1966 - BVerwG 7 C 139.64 - BVerwGE 24, 154 [156]; Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 35.73 - DÖV 1975, 137 [138]; Urteil vom 23. April 1985 - BVerwG 9 C 7.85 - DÖV 1986, 31 [32]; speziell zu § 30 a VermG vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - s. ferner Kopp, VwVfG, 6. Aufl. 1996, § 31 Rn. 40 a m.w.N.).

    Da das zur Fristversäumnis führende Fehlverhalten dem Nachlaßgericht und nicht den für die Regelung offener Vermögensfragen zuständigen Stellen unterlaufen ist, kann dem Beklagten zwar nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegengehalten werden, wenn er sich auf den Ablauf der Anmeldefrist beruft (zu einer solchen Fallgestaltung - keine unverzügliche Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle gemäß § 35 Abs. 4 VermG - siehe den Beschluß des erkennenden Senats vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 -).

  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, dass auch in Fällen sog. uneigentlicher Fristen, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist, Fristversäumnisse im Ausnahmefall dann nicht anspruchsausschließend oder rechtsvernichtend sind, wenn die Säumnis z. B. auf höherer Gewalt beruhte (Urteil v. 23.04.1985 - 9 C 7/85 -, InfAuslR 1985, 279 ff. und Urteil v. 13.01.1987 - 9 C 259/86 -, NVwZ 1987, 605 f. - jeweils zu § 33 Abs. 1 AsylVfG), bzw. dass sich Behörden unter bestimmten engen Voraussetzungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht auf den Ablauf einer die weitere Rechtsverfolgung abschneidenden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen (Urteil v. 28.03.1996 - 7 C 28/85 - E 101, 39 ff; Beschluss v. 27.11.1995 - 7 B 290/95 -, Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 1, jeweils zu § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    b) Der weiter von der Beschwerde angeführte Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 1) enthält in dem hier interessierenden Zusammenhang lediglich den Hinweis, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen der Versäumung einer Ausschlußfrist die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegenzuhalten.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2010 - 7 K 5686/09

    Lebensunterhalt Niederlassungserlaubnis Verpflichtungserklärung Zeitpunkt

    Insbesondere ist die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 28. März 1996, 7 C 28/95, BVerwGE 101, 39 und Beschluss vom 27. November 1995, 7 B 290/95, Buchholz 112 § 30a VermG Nr. 1, hier nicht einschlägig.

    Auch ist nicht, wie in dem Fall 7 B 290/95 des BVerwG eine besondere Hilflosigkeit der Kläger festzustellen.

  • BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 126.99

    Folge der Versäumung der Anmeldefrist zur Geltendmachung eines

    Diese Rechtsprechung steht - entgegen der Ansicht der Beschwerde - nicht im Widerspruch zum Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 1).

    Vielmehr sind die Voraussetzungen, unter denen eine Nachsichtgewährung ausnahmsweise in Betracht kommen kann, erst in dem Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - (a.a.O.) näher präzisiert worden, wozu in dem Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - (a.a.O.) keine Veranlassung bestand.

  • VG Leipzig, 02.02.1996 - 1 K 1298/94

    Vermögensrecht; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; höhere Gewalt; Erbanteil

    Insbesondere sei im Lichte der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.1995 ( 7 B 290.95) nunmehr höchstrichterlich geklärt, daß eine Ausnahme von der Ausschlußfrist des § 30 a VermG selbst bei schuldhaft falscher Adressierung des Restitutionsantrags möglich sei.

    Die Kammer ist zwar der Auffassung, daß unter dem Gesichtspunkt der Nachsichtgewährung Fälle der Versäumung einer Ausschlußfrist dazu führen können, daß die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegen zu halten (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1995 - 7 B 290.95 m.w.N. zur Rechtsprechung).

  • BVerwG, 20.04.2009 - 5 B 76.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um eine in

    Ein solcher Ausnahmefall kann bei einer Verletzung der Weiterleitungspflicht des § 35 Abs. 4 VermG zu bejahen sein, vorausgesetzt, es ist damit zu rechnen, dass der Antrag der zuständigen Behörde bei Weiterleitung im regulären Geschäftsablauf vor Fristablauf zugeht (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 27. November 1995 BVerwG 7 B 290.95 ; vgl. zur Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde im regulären Geschäftsablauf auch Beschluss vom 11. März 2008 BVerwG 1 WB 8.08 ).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 8 B 286.99

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Erhebung

    Der weiter von der Beschwerde angeführte Beschluß vom 27. November 1995 - BVerwG 7 B 290.95 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 1) enthält in dem hier interessierenden Zusammenhang lediglich den Hinweis, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen der Versäumung einer Ausschlußfrist die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem antragstellenden Bürger die Fristversäumung entgegenzuhalten.
  • VG Oldenburg, 19.11.2010 - 11 B 2917/10

    Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Treu und Glauben; Wiedereinreisefrist;

    Nach dem Rechtsgedankens der § 242 BGB kann sich die Behörde auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG nur dann nicht berufen, wenn sie einen solchen Antrag nicht ordnungsgemäß behandelt hat und dieser Fehler auch ursächlich für das Erlöschen des Aufenthaltstitels gewesen ist (vgl. dazu: Schäfer a.a.O., Rn. 64 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 - NJW 1997, 2966 ; Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Beschluss vom 27. November 1995 - 7 B 290.95 - ).
  • VG Sigmaringen, 26.04.2006 - 1 K 470/05

    Irreführender Hinweis zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus

  • VG Karlsruhe, 19.02.2014 - 5 K 1132/13

    ECTS-Kontostand als Leistungsnachweis nach BAföG § 48 Abs 1

  • VG Dresden, 21.05.2001 - 14 K 1606/99

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks ; Anmeldung eines

  • VG Köln, 20.02.2019 - 23 K 4964/17
  • VG Köln, 28.02.2018 - 23 K 11766/17
  • VG Köln, 21.04.2020 - 23 K 6113/18
  • VG Neustadt, 15.05.2007 - 6 K 58/07

    Hinterbliebene haben nicht automatisch Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus

  • VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07

    Hinterbliebene haben nicht automatisch Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus

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